Übergang in die allgemeine Schule
In regelmäßigen Gesprächen, mindestens zweimal jährlich im Rahmen der Elternsprechtage, führen wir mit den Eltern ein ausführliches Gespräch über die Lern- und Leistungsentwicklung, das Arbeits- und Sozialverhalten und über die Entwicklung des Unterstützungsbedarfs ihres Kindes. Gemeinsam mit den Eltern überlegen wir, ob der Besuch der Fährmannschule weiterhin erforderlich ist.
Wenn nach Auffassung der Klassenkonferenz die sonderpädagogische Förderung beendet werden kann, wird seitens der Schule ein entsprechender Antrag an das Schulamt gestellt. Das Schulamt trifft auf Grundlage des Berichtes der Schule die Entscheidung zur Beendigung der sonderpädagogischen Förderung und teilt dieses den Eltern mit.
- frühzeitig mit den Eltern ins Gespräch kommen
- eine Gastschüler*innenschaft, möglichst für eine Woche, in der aufnehmenden Grundschule empfehlen
- mit allen Beteiligten (Eltern, Klassenlehrer*innen der Grundschule) das Ergebnis der Hospitation und das weitere Vorgehen besprechen
- nach dem Wechsel in die Grundschule zum Austausch und zur Beratung zur Verfügung stehen
Ein Wechsel in die allgemeine Grundschule kann auch mit weiterhin bestehendem sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf erfolgen, wenn die Eltern dieses wünschen. Auch in diesem Fall besprechen wir mit den Eltern das Vorgehen, empfehlen vorab eine Hospitation in der Grundschule und begleiten diesen Prozess.
Wechsel nach Klasse 4
Wenn am Ende der Grundschulzeit weiterhin sonderpädagogischer Unterstützungsbedarf besteht, können die Eltern wählen, ob ihr Kind eine Förderschule im Bereich der Sekundarschule 1 besuchen oder an einer allgemeinen weiterführenden Schule gefördert werden soll.
- Bleibt Unterstützungsbedarf bestehen oder kann er aufgehoben werden?
- Welche Schulform wird empfohlen (Hauptschule/Gesamtschule, Realschule/Gesamtschule, Gymnasium/Gesamtschule)?
- Wünschen die Eltern bei weiter vorliegendem Unterstützungsbedarf eine Förderschule oder Gemeinsames Lernen in einer allgemeinen Schule?
- Welches Schulangebot gibt es vor Ort?
Der Beratungsprozess zum Wechsel in die Sekundarstufe 1 (Klasse 5) setzt schon frühzeitig ein.
- Individuelle Beratung an den Elternsprechtagen zum Halbjahr und zum Ende Klasse 3
- Empfehlung an die Eltern: Tage der offenen Tür schon in Klasse 3 nutzen
- Empfehlung an die Eltern: Teilnahme am Informationsabend der weiterführenden Schulen im Bürgerhaus Süd in Klasse 3
- Informationsabend schulintern (Ende Klasse 3)
- Nach den Sommerferien in Klasse 4: Erhebung des Elternwunsches
Nach Beschluss der Klassenkonferenz wird von der Schule ein entsprechender Antrag an das Schulamt gestellt.