Übergang in die allgemeine Schule

Die Fährmannschule arbeitet nach den Richtlinien und Lehrplänen der Grundschule. Die Kinder verbleiben nur so lange an der Fährmannschule wie sie eine besondere Unterstützung in den sprachlichen und sprachtragenden Bereichen benötigen und wechslen dann in die allgemeine Schule.
Unsere Arbeit zielt darauf ab,
- die Schüler*innen auf eine erfolgreiche Schullaufbahn in der allgemeinen Schule vorzubereiten
- jedes Kind so individuell zu fördern, dass es seine sprachlichen und sprachtragenden Fähigkeiten optimal entwickeln und möglichst bald am Unterricht der allgemeinen Schule teilnehmen kann.

In regelmäßigen Gesprächen, mindestens zweimal jährlich im Rahmen der Elternsprechtage, führen wir mit den Eltern ein ausführliches Gespräch über die Lern- und Leistungsentwicklung, das Arbeits- und Sozialverhalten und über die Entwicklung des Unterstützungsbedarfs ihres Kindes. Gemeinsam mit den Eltern überlegen wir, ob der Besuch der Fährmannschule weiterhin erforderlich ist.

Der Wechsel in die allgemeine Schule kann während der Grundschulzeit oder nach der Klasse 4 erfolgen.
 
 
Wechsel während der Grundschulzeit
 
Zur Vorbereitung eines Wechsels in die allgemeine Grundschule können die Schüler*innen im Rahmen einer "Gastschüler*innenschaft" für eine Woche am Unterricht der allgemeinen Grundschule, möglichst in ihrer künftigen Klasse teilnehmen.
Anschließend erfolgt ein Austausch mit allen Beteiligten.

Wenn nach Auffassung der Klassenkonferenz die sonderpädagogische Förderung beendet werden kann, wird seitens der Schule ein entsprechender Antrag an das Schulamt gestellt. Das Schulamt trifft auf Grundlage des Berichtes der Schule die Entscheidung zur Beendigung der sonderpädagogischen Förderung und teilt dieses den Eltern mit.

Wir begleiten den Wechsel in die allgemeine Schule, indem wir
  • frühzeitig mit den Eltern ins Gespräch kommen
  • eine Gastschüler*innenschaft, möglichst für eine Woche, in der aufnehmenden Grundschule empfehlen
  • mit allen Beteiligten (Eltern, Klassenlehrer*innen der Grundschule) das Ergebnis der Hospitation und das weitere Vorgehen besprechen
  • nach dem Wechsel in die Grundschule zum Austausch und zur Beratung zur Verfügung stehen

Ein Wechsel in die allgemeine Grundschule kann auch mit weiterhin bestehendem sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf erfolgen, wenn die Eltern dieses wünschen. Auch in diesem Fall besprechen wir mit den Eltern das Vorgehen, empfehlen vorab eine Hospitation in der Grundschule und begleiten diesen Prozess.

 

Wechsel nach Klasse 4

Wenn zum Ende der Klasse 4 kein Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung besteht, können die Schüler*innen je nach Leistungsvermögen und Wunsch der Eltern eine weiterführende allgemeine Schule besuchen (Realschule, Gymnasium, Gesamtschule).

Wenn am Ende der Grundschulzeit weiterhin sonderpädagogischer Unterstützungsbedarf besteht, können die Eltern wählen, ob ihr Kind eine Förderschule im Bereich der Sekundarschule 1 besuchen oder an einer allgemeinen weiterführenden Schule gefördert werden soll.

 
Im Beratungsprozess mit den Eltern werden folgende Punkte thematisiert:
  • Bleibt Unterstützungsbedarf bestehen oder kann er aufgehoben werden?
  • Welche Schulform wird empfohlen (Hauptschule/Gesamtschule, Realschule/Gesamtschule, Gymnasium/Gesamtschule)?
  • Wünschen die Eltern bei weiter vorliegendem Unterstützungsbedarf eine Förderschule oder Gemeinsames Lernen in einer allgemeinen Schule?
  • Welches Schulangebot gibt es vor Ort?

Der Beratungsprozess zum Wechsel in die Sekundarstufe 1 (Klasse 5) setzt schon frühzeitig ein.

 

  • Individuelle Beratung an den Elternsprechtagen zum Halbjahr und zum Ende Klasse 3
  • Empfehlung an die Eltern: Tage der offenen Tür schon in Klasse 3 nutzen
  • Empfehlung an die Eltern: Teilnahme am Informationsabend der weiterführenden Schulen im Bürgerhaus Süd in Klasse 3
  • Informationsabend schulintern (Ende Klasse 3)
  • Nach den Sommerferien in Klasse 4: Erhebung des Elternwunsches

Nach Beschluss der Klassenkonferenz wird von der Schule ein entsprechender Antrag an das Schulamt gestellt.